Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG:
Klärung der Fragen, wie die Bedürfnisse der Kinder nach der Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin gut wahrgenommen werden können, ob es eine gemeinsame Obsorge geben soll, bei wem die Kinder in Zukunft leben werden etc.